Keine Lebensstandardgarantie für Geschiedene

Mann weg, Geld weg

Nach dem neuen Unterhaltsrecht müssen geschiedene Männer nicht mehr jahrelang für den Unterhalt ihrer ehemaligen Frauen aufkommen. Nach der Scheidung gilt jetzt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Geschiedene müssen nun früher finanziell auf eigenen Füssen stehen. Dies gilt auch für bereits geschiedene Ehen. Eine „Lebensstandardgarantie“ für Geschiedene gibt es nicht mehr.

Neu ist auch die Befristung des Betreuungsunterhalts der Mutter bis zum dritten Geburtstag des Kindes. Der Gesetzgeber hat mit der Begründung, dass alle Kinder ab dem dritten Lebensjahr einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz haben, den Betreuungsanspruch begrenzt. Betreuende Elternteile müssen sich nun verstärkt darum bemühen, früher ins Arbeitsleben zurückzukehren. In Ausnahmefällen können die drei Jahre aber verlängert werden, etwa wenn die Mutter keinen Job findet, das Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht außer Haus betreut werden kann, oder kein Ganztagsplatz zu bekommen ist.

Kinder haben durch die Reform Vorteile. Bisher teilten sich Kinder und Geschiedene vorrangig den Unterhalt. Jetzt kommen die Kinder in jedem Fall zuerst zum Zug. Wichtig ist dies vor allem, wenn nicht genügend Geld zur Verfügung steht, um alle Unterhaltsberechtigten zu versorgen. Im Zuge der Reform wurde auch die Düsseldorfer Unterhalts-Tabelle vereinfacht. Einige Kinder bekommen nun mehr Geld. Dies gilt vor allem für jüngere Kinder in den neuen Bundesländern.

Der ausführliche Bericht findet sich in der Februar-Ausgabe von FINANZest oder im Internet unter www.test.de .

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