Analyse Reisebeschwerden

Oft Urlaubsfrust statt Urlaubslust

Aus dem Urlaub zurück – aber vollgepackt mit Ärger und schlechten Erinnerungen. Eine aktuelle AK Auswertung von knapp 180 Urlauberbeschwerden zeigt: Fast jeder Zweite beklagte Unterkunft und Meer – verschmutzte Zimmer, Baustellen, Seegras am Strand, Algen im Meer. An zweiter Stelle rangieren Flugprobleme: zB verspätete, gestrichene Flüge, beschädigte Koffer.

Die AK hat die ersten Urlaubsanfragen und Beschwerden von 177 KonsumentInnen analysiert, die bereits ihren Urlaub beendet haben. Die Ex-UrlauberInnen ließen sich von Mitte Juni bis Mitte Juli beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) beraten.

Die größten Mängel gab es – so wie im Vorjahr – bei den Unterkünften. Fast jeder Zweite (46 Prozent oder 94) beklagte, dass das Hotel nicht so war, wie im Katalog beschrieben. Die Unterkünfte waren schmutzig, Bad oder Zimmer waren verschimmelt, es fehlte zB die Klimaanlage oder der angeblich unmittelbare Strand war 500 Meter weit entfernt. Auch über die Verpflegung ärgerten sich die KonsumentInnen: eintönig, ungenießbar oder ständig kaltes Essen. Strand und Meer waren auch nicht so schön, wie im Katalog abgebildet: dreckig, Seegras, Algen, kein Sandstrand oder Baustellen.

Probleme mit dem Flug hatten heuer 28 Prozent (58) der VerbraucherInnen: Flugverspätungen bis zu 36 Stunden, wodurch manchmal Anschlussflüge versäumt wurden, Flugverlegungen, die letztendlich bis zu zwei Tage des Urlaubs kosteten, überraschende Flugstreichungen, kurzfristig geänderte Abflugorte, beschädigte oder zu spät eintreffende Koffer bis zu zehn Tage.

Jede zehnte Beschwerde (23) betraf die Stornierung von Reisen. KonsumentInnen stornierten mehrfach wegen drohender Terrorgefahr oder Sicherheitsrisiko, zB England, Marokko. Außerdem ging es um typische Stornofragen, etwa Höhe der Stornogebühren.

Einige VerbraucherInnen wurmten die nachträglichen Preiserhöhungen (drei Prozent oder sechs) und verschiedene andere Probleme (elf Prozent oder 23) wie Programmänderungen, falsche oder keine Informationen wegen Visa- und Passvorschriften, keine Reiseunterlagen.

Frühbucher kritisierten meist die zögerliche Informationspolitik der Reiseveranstalter, beispielsweise bei Überbuchung, Baustellen, nicht fertig gebaute Hotels.

Die meisten Anfragen betrafen die Reiseländer Türkei, Griechenland und Ägypten bei GTT, ITS Billa Reisen und Splashline. Auch Spezialreisen wie Maturareisen oder Kreuzfahrten werden immer beliebter.

Die schlechte Unterbringung sorgte auch heuer wieder für Aufregung unter den KonsumentInnen. Das zeigt die erste AK Analyse von fast 180 Urlauberbeschwerden. Die AK gibt Tipps, was KonsumentInnen bei Urlaubsmängeln tun können.

Pool statt schneeweißer Sandstrand
Familie L. hatte Anfang des Jahres eine dreiwöchige Pauschalreise nach Mexico bei Thomas Cook um rund 5.000 Euro gebucht. Sie freuten sich auf den kilometerlangen, schneeweißen Sandstrand, der im Prospekt angekündigt und abgebildet war. Dort angekommen, die böse Überraschung: Der Strand war stellenweise nicht mehr vorhanden oder stark verkleinert durch Regenfälle und Meeresströmungen. Dadurch wurde es schwierig, am Pool einen Platz zu ergattern. Die Familie beschwerte sich und der Reiseveranstalter verwies auf höhere Gewalt und bot 300 Euro an, also bloß sechs Prozent des Gesamtreisepreises. Die AK intervenierte und verlangte 35 Prozent sowie Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude. Der Strand war nicht erst kurzfristig in Mitleidenschaft gezogen worden. Der Reiseveranstalter erhöhte auf 450 Euro Schadenersatz (zehn Prozent). Die AK prüft ein Musterverfahren.

Baustelle und Staub statt schöner Ausblick und Ruhe
Familie S. buchte für Ende Mai eine Pauschalreise in Ägypten um über 1.000 Euro super last minute. Doch Urlaubsruhe sollte der Familie nicht vergönnt sein. Denn am Strand des Nachbarhotels wurde von sieben Uhr früh bis 19.30 Uhr abends mit zwei Baggern gestemmt. Die Familie reklamierte sofort, hätte aber nur bei Bezahlung eines sehr hohen Aufpreises übersiedeln können – 455 Euro plus 30 Euro Umbuchungsgebühr. Erst drei Tage vor Abreise wurde die Übersiedlung billiger: 105 Euro. Die Familie übersiedelte dann doch noch. Nach ihrer Rückkehr wandte sie sich an die AK. Aber für die von Lärm und Schmutz beeinträchtigten Tage bekommen sie keine weitere Entschädigung mit Hinweis auf den erlassenen Aufpreis.

Tipps der AK Konsumentenschützer bei Urlaubsmängeln
Ihre Urlaubsmängel wurden nicht am Urlaubsort behoben? Machen Sie sofort nach der Rückkehr aus dem Urlaub Ihre Ansprüche mit einem eingeschriebenen Brief gegen den Reiseveranstalter geltend.
Lassen Sie sich nicht mit Gutscheinen abspeisen. Eine Preisminderung ist in bar zu gewähren. Wie hoch Ihre Ansprüche sind, finden Sie in der “Frankfurter Tabelle”.
Unter Umständen möglich ist auch Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude. Voraussetzung: Erhebliche vom Reiseveranstalter verschuldete Mängel.
Für den nächsten Urlaub: Beanstanden Sie Reisemängel sofort vor Ort. Dokumentieren Sie die Mängel zu Beweiszwecken – Fotos, Zeugen, Videos.

Sende
Benutzer-Bewertung
5 (2 Stimmen)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.