Waffenrecht und Küchenmesser
Das neue Waffenrecht verbietet Messer mit einer feststehenden Klinge von mehr als 12 Zentimeter Klingenlänge in der Öffentlichkeit zu führen – Köche dürfen aber weiterhin

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Das neue Waffenrecht verbietet Messer mit einer feststehenden Klinge von mehr als 12 Zentimeter Klingenlänge in der Öffentlichkeit zu führen – Köche dürfen aber weiterhin