Verwirrende Preisauszeichnung im Supermarkt
Eine Flasche Ketchup, zwei Preise?

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Eine Flasche Ketchup, zwei Preise?
Alle Süßigkeiten in den Adventskalendern waren mindestens zweieinhalb Mal so teuer wie herkömmliche Erzeugnisse – Der höhere Verpackungsaufwand rechtfertige diesen Preisaufschlag nicht, da die Mehrkosten nach Schätzungen höchstens zwei Euro betragen
Fast jeder fünfte Verbraucher ärgerte sich über die mangelhafte Hotelunterbringung – Die Zimmer waren schmutzig oder abgewohnt – Im Bad war Schimmel oder es krabbelte Ungeziefer (Ratten und Bettwanzen)
Die fixen Verpackungsgrößen – etwa für Zahnpasta, Schokolade, Butter, Milch, Mineralwasser und Zucker – sind seit dem 11. April 2009 Geschichte – Das bedeutet für Konsumenten vorrangig eines – genauer auf die Grundpreisauszeichnung zu achten
Grundpreise nach wie vor sehr klein, manchmal noch immer falsch oder mangelhaft angeschrieben – Rechtliche Vereinheitlichung der Preisangaben nötig
Handelsgericht Wien bestätigte AK – Urteil ist rechtskräftig
In Biogeschäften gibt’s auch konventionell erzeugte Produkte, aber das ist nicht immer auf den ersten Blick erkennbar
Großpackungen sind nicht immer billiger – Konsumenten können vor allem bei Süßigkeiten, Käse, Joghurt und Getränken in der großen Packung verhältnismäßig draufzahlen
Hapagfly wendet erfolgreich einstweilige Verfügung des Bundesverbandes der Verbraucherschützer über mangelnde Preisdarstellung ab
Verbraucherzentrale kritisiert irreführende Preise für Flugtickets