Schulobstprogramm

Aigner: Länder sind aufgefordert, den Weg für das Schulobstprogramm in Deutschland frei zu machen

„Ich fordere die Länder nochmals dringend auf, den Weg für das Schulobstprogramm in Deutschland frei zu machen und dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz zuzustimmen“, erklärte Bundesernährungsministerin Ilse Aigner zu der heute im Ernährungsausschuss des Bundestages geführten Debatte zum Schulobstgesetz.

Mit dem EU-Schulobstprogramm stehen Deutschland gut 20 Mio. € an EU-Mitteln für Schulobst zur Verfügung, die in der Regel zum gleichen Teil kofinanziert werden müssen. Die Länder sind für die Durchführung und damit auch die Sicherstellung der Kofinanzierung zuständig. Dies ist auch in dem Gesetz geregelt. Der Bundesrat hat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss angerufen mit dem Ziel, dass der Bund die Finanzierung sicherstellen soll.

„Kein Land ist gezwungen das Schulobstprogramm mit seiner meines Erachtens sehr wichtigen Ernährungsbildungsfunktion durchzuführen. Aber ohne gesetzliche Grundlage können auch die Länder ihren Schülerinnen und Schülern kein Schulobst zur Verfügung stellen, die dazu bereit sind. Diejenigen Länder, denen das Programm zu teuer ist, sollten die anderen nicht daran hindern, es durchzuführen. Ich würde es begrüßen, wenn mehr Initiative darauf verwandt würde, finanzielle Unterstützer im Privatbereich und der Wirtschaft zu suchen, als die Politik der Verhinderung fortzuführen,“ so die Ministerin weiter.

Wenn im Vermittlungsausschuss keine Einigung erzielt wird, kommt das Gesetz in dieser Legislaturperiode nicht mehr zustande und die Gelder können für das erste Schulhalbjahr 2009/2010 nicht abgerufen werden.

Das Gesetz kann dann in der nächsten Legislaturperiode wieder eingebracht werden. Da die Zustimmung des Bundesrates zu dem Gesetz nicht erforderlich ist, kann der Bundestag einen Einspruch des Bundesrates mit der erforderlichen Bundestagsmehrheit zurück weisen. „Damit wäre das Inkrafttreten nur verschoben und Zeit unnötig vertan. Ich hoffe immer noch, dass dieser lange Weg vermieden wird und die Länder dem Gesetz jetzt zustimmen, damit auch bei uns die Schülerinnen und Schüler zum Schuljahresbeginn in den Genuss von Schulobst kommen. Denn eins steht fest: Schulobst kommt an!“ so Aigner.

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