Will man da noch im Sommer verreisen?

So richtig Urlaubsstimmung kommt nicht auf, wenn man liest, was man alles beachten muss! Untenstehende exemplarisch eine Pressemitteilung von La Reunion.

Aufhebung zwingender Reisegründe für Reisen in die französischen Übersee-Départements – Sicher reisen nach und auf La Réunion 

Seit Montag, den 22. Juni, ist die Angabe zwingender Reisegründe für französische Übersee-Départements nicht mehr erforderlich. In der Zeit der schrittweisen Grenzöffnung bietet das Reiseziel La Réunion somit eine sichere Reise, von Anfang bis Ende. 

Spätestens ab 10. Juli werden alle Quarantänemaßnahmen aufgehoben. Im Rahmen eines Gesundheitskonzeptes wurden 7 Maßnahmen gemäß dem Reiseweg festgelegt:   

1. Boarding – Seit dem 22. Juni ist der Nachweis eines zwingenden Reisegrundes nicht mehr erforderlich. Ab dem 10. Juli muss vor Reiseantritt ein RT-PCR-Test durchgeführt werden.  

2. An Bord – ist das Tragen einer Maske für alle Personen ab einem Alter von 11 Jahren verpflichtend. Die Schutz- und Hygienemaßnahmen müssen eingehalten werden. Die Dienstleistungen werden während des Fluges angepasst.
 
3. Bei der Landung – Bis spätestens zum 10. Juli muss bei der Ankunft auf der Insel La Réunion eine 7-tägige Quarantäne eingehalten werden, gefolgt von einem neuen RT-PCR-Test. Falls vor der Abreise kein Test durchgeführt wurde, wird eine 14-tägige Quarantäne sowie ein Nachweistest auferlegt.
 
4. Bei der Anmietung eines Fahrzeugs – müssen alle Hygiene- und Abstandsmaßnahmen eingehalten werden, wie auch das Tragen einer Maske für alle, die älter sind als 11 Jahre. Die Vermieter desinfizieren die Fahrzeuge. 
 
5. In den touristischen Unterkünften – ist das Tragen einer Maske in den gemeinschaftlich genutzten Bereichen verpflichtend. Die geltenden Hygiene- und Abstandsmaßnahmen müssen für den Zugang zu den Restaurantdienstleistungen und zum Schwimmbad eingehalten werden. 
 
6. Die Restaurants – passen ihre Fläche an, um den räumlichen Abstand und die Hygienemaßnahmen zu gewährleisten. Die Maske ist innerhalb der Einrichtungen für alle Personen, die älter als 11 Jahre sind, verpflichtend, insofern sie sich im Restaurant zwischen den Tischen bewegen.
 
7. Freizeit – Alle Bereiche in der freien Natur wie Strände, Talkessel oder der Vulkan sind bereits für die Öffentlichkeit zugänglich. Der Zugang zu den Freizeitaktivitäten muss unter Einhaltung der geltenden Hygienemaßnahmen erfolgen. Der Besucherstrom in Kultureinrichtungen wird reguliert. In Bezug auf bestimmte sportliche Aktivitäten wurden für jede Aktivität eine Reihe von gesundheitlichen Empfehlungen ausgearbeitet.

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So richtig Urlaubsstimmung kommt nicht auf, wenn man liest, was man alles beachten muss! Untenstehende exemplarisch eine Pressemitteilung von La Reunion.

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