Tipps und Regeln für das Pilzesammeln im Wald

Hitze und Regen lassen Waldpilze früher als sonst sprießen

– Geschützte Arten wie Morcheln, Pfifferlinge und Steinpilze
dürfennur zum eigenen Verzehr gepflückt werden
– Organisierter Pilzdiebstahl nimmt zu: Gewerbliches Sammeln
wird geahndet
– Warnung vor „giftigen Zwillingen“: nur Pilze essen, die man
genau kennt

Klassischerweise gelten die Monate September und Oktober als
Pilzsaison. In diesem Jahr hat sie das feucht-warme Wetter vielerorts
schon früher eröffnet: Bereits seit Ende Juli zieht es die
Speisepilzliebhaber in den Wald.

„Unsere Wälder bieten eine große Vielfalt an
Nahrung für Menschen und Tiere. Das Pflücken von einzelnen Pilzen im
Wald zum Eigenverzehr ist grundsätzlich erlaubt. Geschützte Arten wie
die heimischen Rotkappen, Morcheln, Pfifferlinge und Steinpilze
dürfen laut Bundesartenschutzgesetz nur in geringen Mengen und zum
eigenen Bedarf gepflückt werden“, sagt Michael Rolland,
Geschäftsführer vom Verband AGDW-Die Waldeigentümer.

Hingegen sei das gewerbliche Sammeln von Pilzen im Wald ohne
Erlaubnis der Waldbesitzer und der zuständigen Naturschutzbehörde
verboten, betont der Sprecher des Waldeigentümerverbandes. Das
Phänomen Pilzdiebstahl im Wald – so Rolland – nehme zu. So gebe es in
den letzten Jahren immer mehr organisierte Gruppen, die das Sammeln
von Pilzen, Kräutern und Beeren im Wald aus Profitgier betreiben.
„Wer unberechtigt kiloweise Pilze aus dem Wald schleppt und dabei
erwischt wird, riskiert – so aktuelle Urteile – ein saftiges Bußgeld
von bis zu 5.000 EUR. Wer aber nur für den privaten Gebrauch eine
schmackhafte Beilage zum Sonntagsbraten sammelt und dabei ein paar
einfache Regeln beachtet, braucht keine Angst zu haben“, betont der
AGDW Geschäftsführer.

Das ist verboten, das ist erlaubt
Wie viel genau mitgenommen werden darf, entscheidet das jeweilige
Forstamt oder die Landschaftsbehörde des Kreises. Einige Kommunen
bieten dazu auf ihren Internetseiten spezielle Infoflyer und
Leitfäden an. Neben der Menge spielt auch der Ort eine wichtige
Rolle. Generelles Sammelverbot besteht in öffentlichen Parks,
Naturschutzgebieten und Nationalparks, sowie auf eingezäunten
Waldflächen und Flächen, auf
denen Holz geschlagen wird.

Richtiges Verhalten beim Pilze-Pflücken
Generell gilt: Zu fast jedem essbaren Pilz gibt es ein ähnlich
aussehendes giftiges Gegenstück. Deshalb sollten Sammler nur Pilze
pflücken und verzehren, die sie genau kennen. Die Pilze sollten
außerdem nie roh gegessen werden, sondern immer erst auf mehr als 70
°C erhitzt werden.
Beim Pflücken sollten die Pilze mit einem Messer direkt über dem
Boden abgeschnitten oder vorsichtig herausgedreht werden, ohne das
Wurzelwerk und die Vegetation im Umkreis zu zerstören. Für den
Transport nach Hause eignet sich am besten ein luftdurchlässiger
Korb. Zu Hause angekommen, sollten die Pilze rasch verarbeitet
werden, da sie schnell schlecht werden, empfiehlt der Experte des
Waldeigentümerverbandes.

Das feucht-warme Wetter der letzten Wochen hat auf vielen Waldböden
zu einem regelrechten Wachstumsschub der Pilze beigetragen und damit
die Sammelleidenschaft der Pilzfreunde geweckt.

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