Klonfleisch

Verschärfung des bestehenden Rechts bei Klonfleisch

Eigenständige Regelung für Lebensmittel von geklonten Tieren notwendig

„Der heute auf der Tagesordnung stehende Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über neuartige Lebensmittel stellt eine deutliche Verschärfung zum gegenwärtig geltenden Recht dar. Nicht nur Lebensmittel von geklonten Tieren selbst, sondern auch die ihrer Nachkommen können, wenn überhaupt, nur nach einem strengen Zulassungsverfahren in Verkehr gebracht werden.“, betonte Ilse Aigner, Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Luxemburg. Nach geltendem Recht sind nur die Lebensmittel von geklonten Tieren und nicht die ihrer Nachkommen erfasst. Die vorliegende Regelung ist somit deutlich strenger als die bestehenden Vorschriften. Lebensmittel bedürfen grundsätzlich keiner Zulassung vor dem Inverkehrbringen, für Klonfleisch gilt dies vor dem Hintergrund der Novel Food Verordnung nicht.

Aigner wies auf die Notwendigkeit einer eigenständigen Regelung für Lebensmittel von geklonten Tieren und deren Nachkommen hin. „Ich sehe den Einsatz des Klonens in der Lebensmittelproduktion äußerst kritisch. Vor allem Aspekte der Ethik, des Tierschutzes und der Tiergesundheit sind hier zu berücksichtigen und eingehend zu prüfen.
Die Novel Food Verordnung ist jedoch nicht der geeignete Rechtsrahmen, um alle diese Fragestellungen angemessen zu würdigen. Dies haben wir zusammen mit weiteren 23 von 27 Mitgliedstaaten auch gegenüber der Europäischen Kommission nochmals deutlich gemacht“, sagte Bundesministerin Aigner. „Bis eine eigene Regelung für diesen Bereich vorliegt, ist jedoch sichergestellt, dass solche Lebensmittel nicht ohne vorherige Zulassung in der Europäischen Union in den Verkehr gebracht werden.“

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