Rechte von Fluggästen bei Flugannullierungen gestärkt
Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) über die Rechte von Fluggästen im Fall von Flugannullierungen begrüßt: „Diese Entscheidung ist ein großer Sieg für die Verbraucher, weil die Voraussetzungen für Ausgleichszahlungen präzisiert wurden. Der Verbraucherschutz im Bereich Flugreisen wird dadurch weiter gestärkt“.
Der EuGH hat entschieden, dass Fluggäste auf der Grundlage der so genannten Denied Boarding-Verordnung selbst dann Anspruch auf Ausgleichszahlungen haben, wenn ihr Flug wegen technischer Probleme annulliert wird (Rechtssache C-549/07). Die Richter begründen dies damit, dass ein technisches Problem nur in nicht beherrschbaren Ausnahmefällen einen „außergewöhnlicher Umstand“ im Sinne der Verordnung darstellt, der die Pflicht zur Zahlung von Ausgleichsleistungen entfallen lässt. Der Nachweis, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Mindesterfordernisse an Wartungsarbeiten eingehalten wurden, genügt nach Aussage des EuGH hierfür nicht.