Vorsicht bei Räucherlachs!

Verbraucherzentrale untersucht verpackten Edelfisch: Immer wieder zu viele Keime im Lachs

Die hygienische Beschaffenheit von verpacktem Räucherlachs und Graved Lachs lässt häufig zu wünschen übrig. Das ergibt eine im Auftrag der Verbraucherzentralen durchgeführte Untersuchung von 40 im Handel angebotenen Lachsprodukten auf unterschiedliche Keime.

Das mit der Untersuchung beauftragte Institut für Lebensmittelwissenschaften der Universität Hannover wies bei knapp einem Drittel der Proben eine Überschreitung des Warnwerts* von 100.000 Enterobakterienkolonien pro Gramm Lachs nach. Die erhöhten Keimzahlen lassen auf mangelnde Hygiene im Produktionsprozess schließen. Sie können Bauchschmerzen, Erbrechen und Durchfall auslösen. Besonders gefährlich sind Listerien, die bei 17,5 Prozent der Proben entdeckt wurden. Sie können sich auch im Kühlschrank weiter vermehren. Eine Infektion beim gesunden Menschen verläuft wie eine Grippe. Bei Schwangeren können Listerien jedoch eine Fehlgeburt auslösen und bei Menschen mit geschwächten Immunsystem besteht das Risiko einer Hirnhautentzündung. „Produzenten und Händler müssen endlich die sogenannte gute Hygienepraxis auf allen Verarbeitungsstufen umsetzen“, fordert Christiane Manthey, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Immer wieder belegen hohe Keimzahlen, dass Industrie und Handel zu lasch mit leicht verderblichem Fisch umgehen.“ Darüber hinaus müssen aus Sicht der Verbraucherzentrale Warnhinweise auf den Verpackungen Schwangere und Immungeschwächte für das besondere Risiko sensibilisieren und Behörden bei auf-fälligen Analyseergebnissen die Öffentlichkeit mit Nennung von Marke und Firma informieren. Verbraucher sollten Lachs spätestens drei, vier Tage vor Ablauf des Verbrauchs- oder Mindesthaltbarkeitsdatums essen und bei zweifelhaftem Geruch oder Aussehen den Fisch beim Händler reklamieren.

Ein Faltblatt mit Tipps zum Lachskauf und die Untersuchungsergebnisse sind auf der Homepage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg unter www.vz-bw.de nachzulesen.

* Ein Warnwert gibt den Gehalt an Mikroorganismen an, der eine Gesundheitsgefährdung des Verbrau-chers nicht ausschließt.

Tipps zum Einkauf von Räucherlachs:
• Beim Einkauf von geräuchertem Lachs auf das
Verbrauchs- beziehungsweise Mindesthaltbarkeitsdatum
achten.
• Die Transportdauer möglichst kurz halten.
• Wildlachs als seltene Delikatesse dem häufigen
Verzehr von Zuchtlachs vorziehen und Produkte
mit dem MSC-Siegel für bestandserhaltende und
umweltschonende Fischerei bevorzugen.
• Beim Kauf von Zuchtlachs möglichst Ökolachs
wählen.
• Lachs vor Ablauf des Verbrauchs- beziehungsweise
Mindesthaltbarkeitsdatums verzehren.
• Lachs unbedingt bei der angegebenen Kühltemperatur
lagern.
• Lachs nur kurz bei Zimmertemperatur stehen
lassen, geöffnete Packungen zügig verbrauchen.
• Lachs von zweifelhafter sensorischer Qualität,
wie zum Beispiel mit unangenehmem Geruch und
Geschmack, reklamieren.
• Für eventuelle Beanstandungen den Kassen-Bon
nach dem Einkauf aufbewahren.
• Gegebenenfalls die Lebensmittelüberwachung
informieren.
• Schwangere, immunschwache Menschen und
Kleinkinder sollten auf geräucherten Lachs verzichten.

Der komplette, wenig appetittliche Untersuchungsbericht der Verbraucherzentrale Baden-Würtemberg zum Download:
http://www.vz-bawue.de/mediabig/46041A.pdf

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