Weitere Maßnahmen gegen Handel mit Gammelfleisch vom Kabinett beschlossen

Das Bundeskabinett hat in einer Sitzung den vom Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften beschlossen.

„Mit dieser Gesetzesänderung sollen aktiv Schlupflöcher, beispielsweise für den ungesetzlichen Handel mit überlagertem Fleisch, geschlossen werden. Es gab Fälle, wo verdorbene oder überlagerte Lebensmittel, nachdem sie von einem Abnehmer zurückgewiesen worden sind, so lange weiter angeboten wurden, bis sie einen weniger sorgsamen Abnehmer fanden. Da bestand dringender Handlungsbedarf,“ sagte Bundesverbraucherminister Horst Seehofer in Berlin.

Der Gesetzentwurf greift insbesondere den im Zuge der verschiedenen Geschehen seit November 2005 in Zusammenhang mit überlagertem Fleisch deutlich gewordenen gesetzlichen Anpassungsbedarf wie folgt auf:

Lebensmittelunternehmer, an die unsichere Lebensmittel abgegeben, oder denen solche Lebensmittel angeliefert werden und die diese deshalb zurückweisen, sollen verpflichtet werden, die zuständige Behörde zu informieren.

Nicht sicher sind Lebensmittel dann, wenn sie gesundheitsschädlich oder für den Verzehr durch den Menschen nicht geeignet sind. Für den Verzehr durch den Menschen nicht geeignet ist auch das so genannte Gammelfleisch.

„Wir wollen den zuständigen Behörden auch mehr Handhabe geben, um spürbarere Strafen bei fahrlässigen Verstößen gegen das Verbot, so genanntes Gammelfleisch in den Verkehr zu bringen, zu verhängen“, betonte Seehofer. Der Bußgeldrahmen erscheine vor dem Hintergrund der durch die Vorschrift geschützten Rechtsgüter als zu niedrig, so Seehofer weiter. Er solle daher von zwanzigtausend auf fünfzigtausend Euro angehoben werden.

Zur Einschätzung der Notwendigkeit angemessener Maßnahmen des Risikomanagements auf Bundesebene soll die Möglichkeit für das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz geschaffen werden, bei länderübergreifenden Überwachungssachverhalten zeitnah ein Lagebild auf der Grundlage der von den Ländern zu übermittelnden Informationen zu erstellen.

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