Gault Millau 2012

Der Gault Millau 2012 ist da! Koch des Jahres: Andree Köthe – 19,5 Punkte für Sven Elverfeld aus Wolfsburg im neuen Gault Millau – Douce Steiner aus Südbaden beste deutsche Köchin – Tim Raue bester Koch in Berlin – Heftige Kritik am Service

Gault Millau Mecklenburg-Vorpommern 2012

Die 20 besten Restaurants des Gault Millau in Mecklenburg-Vorpommern – Galionsfiguren des diesjährigen Küchenfortschritts in Mecklenburg- Vorpommern sind für den Gault Millau Köche auf Rügen und Usedom

Gourmet-Restaurant “Sandak”

Im Januar 2009 eröffnet, schaffte das Team auf Anhieb 13 Punkte im “Gault Millau” und hat sich, gerade mal einige Monate am Markt, im vergleichenden Gourmet-Portal “restaurant-ranglisten.de” den 9. Platz in Brandenburg erobert

Gault Millau Hessen 2011

Der neue Gault Millau ehrt Mario Lohninger, weil er in seinen drei Restaurants drei verschiedene Küchenstile gleich leidenschaftlich bietet – Höhere Note für Juan Amador und fünf weitere Aufsteiger in Hessen

“Gourmet-Sommer-Lounge, Travemünde

Sterneleuchten über der Ostsee: 2. "Gourmet-Sommer-Lounge" im COLUMBIA Hotel Casino Travemünde – Open-Air-Gourmet-Highlight des Nordens am 22. August 2010 – es kommen Tim Raue, Johannes King, Dirk Luther, Roy Petermann und Christopher Wilbrand u.a.

Gault Millau 2010 Deutschland

Koch des Jahres: Wahabi Nouri in Hamburg – “Aufsteiger des Jahres”: Jakob Stüttgen – 858 Restaurants ausgezeichnet – 19 Punkte für Christian Jürgens in Rottach-Egern und Christian Lohse in Berlin im neuen Gault Millau 2010 – Vormarsch der jungen Garde einer kreativen und spannenden Küche

Gault Millau 2007 Hessen

Michael Kammermeier in Wiesbaden kocht sich im neuen Gault Millau in die deutsche Küchenspitze – Juan Amador in Langen und Martin Göschel in Frankfurt holen frühere Höchstnoten zurück

Restaurantkritik im Internet hat ihre Grenzen

„Grundsätzlich steht es jedermann frei, sich über den vergangenen Restaurantbesuch im Internet zu äußern. Dieses Recht ergibt sich aus dem Grundrecht der Meinungsfreiheit, also Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes“, erklärt Benedikt Weimer, Rechtsanwalt für Social-Media-Recht bei der LKC Rechtsanwaltsgesellschaft aus München. Der grundrechtliche Schutz der freien Meinungsäußerung finde allerdings seine Grenzen, wenn die Äußerung eine unwahre Tatsachenbehauptung darstellt oder als Beleidigung oder sogar Schmähkritik zu qualifizieren ist.