Test: Eikennzeichnung immer noch mangelhaft

Eier müssen seit drei Jahren gestempelt sein: Haltungsform, Herkunftsland und Erzeugerbetrieb. Bei offen verkauften Eiern müssen Kennzeichnungsangaben aber auch zur Information für KonsumentInnen am Steckschild am Verkaufspult deutlich angebracht sein. Ein AK Stichproben-Test vom März auf sieben Wiener Märkten zeigt: Offen verkaufte Eier haben großteils eine Stempelung, manchmal jedoch undeutlich, verschmiert oder blass. Fast alle Anbieter verschweigen bei Käfigeiern aber die Haltungsform am Verkaufsschild. Sie werden am Steckschild meist nur als „Qualitätseier“ oder „Vollfrische Eier“ angeboten. Der deutliche Hinweis auf die Haltungsform fehlt immer noch überwiegend.

Seit 1. Jänner 2004 gibt es verpflichtende Regeln für die Eikennzeichnung. Demnach muss die Haltungsform der Hennen, das Herkunftsland (z.B. AT für Österreich) und der Erzeugerbetrieb (die Betriebsnummer als Ziffernfolge, z.B. 1234555) auf der Verpackung angegeben und am Ei gestempelt sein. Die Haltungsform kann auch als Code gestempelt werden, der auf der Packung erklärt sein muss: 0 – Eier aus biologischem Landbau, 1 – Freilandhaltung, 2 – Bodenhaltung, 3 – Käfighaltung. Ein Beispiel für die Ei-Stempelung: 3-AT-1234555. Weiters muss auf der Verpackung das Mindesthaltbarkeitsdatum, Güteklasse, Größe und Verbraucherhinweise zur Lagerung angegeben sein. Werden Eier offen verkauft, muss es ein entsprechendes Etikett oder Steckschild am Standl geben, das die Kennzeichnungsangaben enthält.

Der AK Stichproben-Test zeigt: Die Einzelei-Stempelung passt mittlerweile im Großen und Ganzen. Nur bei zwei Anbietern (sieben Prozent) fanden sich auch ungestempelte Eier im Angebot. „Leider ist die Stempelung meist sehr undeutlich, verschmiert, kaum sichtbar und daher schwer lesbar“, kritisiert AK Konsumentenschützer Heinz Schöffl.

Die Information für KonsumentInnen über die Haltungsform direkt am Verkaufsstand ist bei Käfigeiern sehr mangelhaft. Bei 90 Prozent der Anbieter fand sich bei den Käfigeiern am Verkaufspult überhaupt kein diesbezüglicher Hinweis. Meist werden Käfigeier nur als „Vollfrische Eier“ oder „Qualitätseier“ angeboten. „Das Fehlen der Angabe der Haltungsform ist eindeutig ein klarer Verstoß gegen die Kennzeichnungsverpflichtung“, sagt Schöffl.

Die AK fordert, dass die Anbieter die Haltungsform am Verkaufspult am Steckschild anschreiben, so wie es verpflichtend vorgesehen ist. Bei der Stempelung ist zu achten, dass die Aufdrucke für KonsumentInnen tatsächlich auch lesbar sind.

Die AK hat im März auf sieben Wiener Märkten die Eikennzeichnung bei 27 Detailhändlern stichprobenartig überprüft: Naschmarkt, Rochusmarkt, Landstraßer Markt, Brunnenmarkt, Floridsdorfer Markt, Viktor Adler Markt, Meidlinger Markt.

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