Lebensmittel im Internet

Amtliche Kontrolle schwierig

Der Tante Emma-Laden hat längst ausgedient. Supermärkte und Discounter buhlen um die Gunst des Käufers, während sich ein neuer Mitbewerber langsam warm macht: das Internet. Immer mehr Verbraucher kaufen „per Mausklick“ ein – auch Lebensmittel.

Doch während sich der Verbraucher bereits munter durch die bunte Lebensmittel-Warenwelt des Internet klickt, fehlen der amtlichen Lebensmittelüberwachung noch konkrete Verfahrensabläufe zur Kontrolle des online-Handels. Lösungsstrategien erarbeitet das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit derzeit gemeinsam mit den Bundesländern in einem zweijährigen Pilotprojekt. Das Ziel: Der Marktplatz Internet soll in puncto Lebensmittelsicherheit dem herkömmlichen Vertrieb von Lebensmitteln in nichts nachstehen.
Dass der Internethändler genauso wie jeder „normale“ Lebensmittelunternehmer kontrolliert werden muss, ist klar.

Einmal pro Jahr soll der Kontrolleur im Betrieb erscheinen, so will es das Gesetz. Doch beim online-Handel stößt das System an seine Grenzen. Denn meist weiß die Überwachung gar nicht, wer Lebensmittel online anbietet. Eigentlich muss sich zwar jeder Händler bei der Behörde registrieren, viele tun das jedoch nicht – ob aus Absicht oder Unwissen sei dahingestellt. Eine automatisierte Recherche-Software soll hier Licht ins Dunkel bringen.

Automatisiert ist auch die Suche nach Vertreibern risikobehafteter Lebensmittel. Der Hintergrund: Untersuchungen zeigen immer wieder, dass online-Händler Produkte als Lebensmittel vertreiben, die gegen die rechtlichen Bestimmungen verstoßen; etwa weil sie gesundheitsschädliche Stoffe enthalten oder mit irreführenden Angaben versehen sind. Gerade hier will die amtliche Überwachung ran. Denn je größer das Risiko für den Verbraucher, umso häufiger müssen die Kontrolleure eigentlich im Betrieb erscheinen.

Problematisch dabei ist, dass viele online-Händler gar kein eigenes Lager haben, sondern die Lieferung nur vermitteln. Gerade Händler nicht rechtskonformer Produkte haben ihren Sitz oft im Ausland. Nicht ohne Grund. Das macht die rechtliche Verfolgung von Verstößen sehr aufwändig – umso mehr, wenn der Unternehmer außerhalb der Europäischen Union sitzt. Ortsbegehung also Fehlanzeige. Das erschwert auch die Probenahme.

Testkäufe könnten das Problem zumindest teilweise lösen, erfordern aber auch gesetzliche Veränderungen. Neben der Frage, wie die amtliche Gegenprobe zurückgelassen wird, muss geklärt werden, auf welchen Namen die Bestellung erfolgt und wie sie bezahlt wird. Denn eigentlich sind für den Kauf von Proben keine Gelder vorgesehen.
Dr. Christina Rempe, www.aid.de

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