Rettung des Nordsee-Kabeljaus

Rettung des Nordsee-Kabeljaus

Erstmals werden EU-Mitgliedstaaten koordinierte Kontrollen zur Erhaltung des Nordsee-Kabeljaus durchführen. Dazu hat die EU-Fischereiaufsichtsagentur einen Einsatzplan für gemeinsame Fischereikontrollen in der Nordsee und den angrenzenden Gebieten angenommen. Damit sollen die Überfischung der gefährdeten Kabeljaubestände gestoppt und die gefährdeten Kabeljaubestände gerettet werden. Die Ressourcen von sieben Küstenmitgliedsstaaten werden gebündelt und so eingesetzt, dass eine wirksamere, einheitliche Kontrolle der Fangtätigkeiten sichergestellt ist.

Der Einsatzplan, der sieben grenzübergreifende Inspektions- und Überwachungskampagnen vorsieht, läuft bis Jahresende. Auch in den übrigen Fischereigebieten der EU werden vergleichbare Pläne aufgestellt.

„Diesen ersten gemeinsamen Einsatzplan unter der Verantwortung der neuen EU-Fischereiaufsichtsagentur begrüße ich sehr. Solche Pläne sorgen dafür, dass die verfügbaren Ressourcen möglichst effizient und wirksam genutzt werden. Die beteiligten Mitgliedstaaten arbeiten vorbildlich miteinander und mit der neuen Fischereiaufsichtsagentur zusammen. Die gemeinsamen Einsatzpläne tragen dazu bei, das Vertrauen der Fischer in einheitliche Fischereikontrollen und – inspektionen in der gesamten Union zu stärken“, sagte Joe Borg, EU-Kommissar für Fischerei und maritime Angelegenheiten.

Der gemeinsame Einsatzplan für die Nordsee, das Kattegat, das Skagerrak und den östlichen Ärmelkanal ist der erste dieser Art. Mit dem Plan wird der Einsatz der gebündelten Ressourcen von sieben EU-Mitgliedsstaaten, darunter Deutschland, koordiniert. Die Inspektionen und die Überwachung konzentrieren sich auf Fischereifahrzeuge, die Fangerät einsetzen, bei dem zu erwarten ist, dass Kabeljau entweder Zielart ist oder als Beifang vorkommt. Auch die Beförderung und Vermarktung von Kabeljau werden kontrolliert.

Jede der sieben gemeinsamen Kampagnen wird jeweils von einem Mitgliedstaat mit Unterstützung der Fischereiaufsichtsagentur geleitet. Die Inspektionsteams sind gemischt, und die Inspektionsschiffe und Überwachungsflugzeuge werden aus verschiedenen Mitgliedstaaten zusammengeführt. Die Inspektionsschiffe können in die Fanggründe eines anderen Mitgliedstaats einfahren. Der Mitgliedstaat muss allerdings der Einfahrt in seine Hoheitsgewässer zugestimmt haben, und an Bord des betreffenden Schiffs muss sich mindestens ein Inspektor aus dem betreffenden Mitgliedstaat befinden.

Mehr Infos hat die EU:
http://ec.europa.eu/cfca/index_en.htm

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