Unterschiedliche Preise bei unterschiedlichen Geräten

Die Arbeitskammer in Wien untersuchte die Preisgestaltungen bei Verwendung unterschiedlicher Endgeräten und von unterschiedlichen Orten. Teilweise unterscheiden sich die Preise enorm! Bei Booking.com wurden an jedem Erhebungstag die Preise von 8 bestimmten Hotels in europäischen Städten für eine bestimmte Zimmerkategorie und ein bestimmtes Reisedatum abgefragt. Bei einem Hotel in Verona zeigte booking.com für PC-, Notebook- bzw. Laptop-Benutzer einen um 28,90 Euro (10,3 Prozent) höheren Preis an als für alle Smartphone- bzw. iPad-Benutzer. 

Buchen Sie mit Laptop? Dann könnte das Zimmer teurer sein als via Smartphone

Vorbemerkung

Diese Erhebung soll aufzeigen, inwieweit ausgesuchte Online-Anbieter eine Preisdifferenzierung vornehmen, die entweder auf bestimmte persönliche Verbrauchermerkmale oder Zielgruppen abstellt (Alter, Einkaufsverhalten etc.) oder von der Endgerätausstattung abhängig ist (wie neues iPhone oder älterer Laptop) und ob sich seit der letzten Erhebung im März 2017 diesbezüglich etwas verändert hat. Außerdem soll untersucht werden, ob sich Veränderungen der Preise im zeitlichen Verlauf bei allen Endgeräten gleich auswirken oder ob es hier ebenfalls personalisierte Preisdifferenzierungen und somit unterschiedliche Preiserhöhungen bzw –senkungen gibt.

Von 2. bis 13. April 2019 wurden jeweils am Dienstag, Donnerstag und Samstag insgesamt 30 Preise verschiedener Webshops (amazon.at, hornbach.at, booking.com, lufthansa.com, fluege.de, opodo.com und austrian.com) über bis zu 25 verschiedene Endgeräte (stationäre PCs, Laptops, Notebooks, iPads, Smartphones, iPhones), die über die Bundesländer Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Kärnten, Salzburg, Steiermark und Tirol verteilt waren, zeitgleich (in derselben Minute) abgefragt. Alle Preisabfragen wurden mittels Screenshots dokumentiert. Pro Website wurden zwischen 2 und 8 Produkte/Dienstleistungen abgefragt.

Die wichtigsten Ergebnisse

Eine geräteabhängige Preisdifferenzierung war in Einzelfällen bei booking.com und in allen Fällen bei opodo.com/.at erkennbar. Eine personalisierte (d.h. abgestellt auf eine Einzelperson) Preisdifferenzierung konnte aufgrund der Intransparenz nicht nachgewiesen werden; ist aber möglich.

Bei einem Hotel in Verona zeigte booking.com für PC-, Notebook- bzw. Laptop-Benutzer einen um 28,90 Euro (10,3 Prozent) höheren Preis an als für „alle“ Smartphone- und iPad- Benutzer (unabhängig von der Regionalität; also von welchem Bundesland bzw. Ort aus abgefragt wurde).

Beim Flug von Wien nach Genf wurde bei fluege.de an zwei Erhebungstagen auf einem Notebook ein um bis zu 14,72 Euro (8,2 Prozent) höherer Preis angezeigt als auf allen anderen Endgeräten. Dabei kann es sich um eine personalisierte Preisdifferenzierung handeln; es könnte aber auch ein zielgruppenorientierter Preis sein.

Auf Opodo.com war bei den Flügen von Wien nach Genf und Rom die Preisabfrage mittels Smartphone oder iPhone meistens etwas günstiger (bis zu 1,75 Euro) als die Preisabfrage über PCs, Laptops, Notebooks oder iPads. Beim Flug von Wien nach Paris war es umgekehrt, hier mussten Smartphone- und iPhone Besitzer geringfügig mehr bezahlen (um bis zu 89 Cent) als die PC-, I-Pad- und Notebook-Besitzer. Es ist auch hier völlig intransparent, wovon die unterschiedlichen Preise tatsächlich abhängen.

Bei Opodo konnte außerdem eine unterschiedliche Preiserhöhung je nach Endgerät im zeitlichen Verlauf festgestellt werden.
So stieg beim Flug nach Paris der Preis bei Abfrage über PC oder Notebook im Zeitverlauf um 31,08 Euro (25,6 Prozent) und bei Abfragen über Smartphone oder iPhone um 30,33 Euro (24,8 Prozent).

Kurioses bei fluege.de
An drei Erhebungstagen war es bei jeweils einem Endgerät (zweimal bei einem stationären PC, einmal bei einem Notebook) nicht möglich, den Preis des Genf-Fluges nur mit einem Freigepäck bei Hin- und Rückflug abzufragen. Es wurde auch nach mehrmaligen Versuchen nur der Preis inklusive 2 Freigepäcksstücken pro Flugstrecke angezeigt. Der Preis verteuerte sich dabei um 455 Euro (251,8 Prozent)!

Kuriositäten bei Opodo.com/.at
Auch bei Opodo war es an einem Erhebungstag bei 15 von 21 Endgeräten nicht möglich, den Preis des Rom-Fluges nur mit Handgepäck abzufragen. Sehr seltsam dabei war, dass die Preise bei diesen 15 Endgeräten entweder nur mit einem Freigepäck beim Hinflug oder nur mit einem Freigepäck beim Rückflug oder mit einem Freigepäck beim Hin- und Rückflug angezeigt wurden (dies konnte auch nicht geändert werden). Durch das inkludierte Gepäckstück bei Hin- und Rückflug verteuerte sich der ursprüngliche Flugpreis um bis zu 85,97 Euro (rund 137 Prozent).

Eine große Überraschung erlebten jene Tester, die auf opodo.com die angezeigte Sprache auf Deutsch umstellten. In diesem Fall landete man automatisch auf opodo.at. Beide Seiten sind bis auf die Sprache gleich aufgebaut. ABER: zwischen den beiden Seiten gab es eine große Differenz bei den Flugpreisen, (bis zu 31,23 Euro wenn man die Zahlart Visa-Kreditkarte wählte), da auf opodo.com ein Preisunterschied zwischen den Zahlarten gemacht wurde, auf opodo.at aber nicht.

Dies ist jedoch gemäß der europäischen Zahlungsdiensterichtlinie (in Österreich umgesetzt durch das österreichische Zahlungsdienstegesetz 2018 – ZaDiG 2018) nicht zulässig. D.h. dass ein Reisevermittler für die Zahlung per Sofortüberweisung genauso kein Entgelt verlangen darf wie für die Zahlung per Kreditkarte. Das hat das Landgericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die in London ansässige Opodo Ltd. entschieden (21.3.2019, Az. 52 O 243/18 – nicht rechtskräftig).

Bei Amazon, Hornbach, Lufthansa und Austrian Airlines waren die Preise an allen Erhebungstagen bei allen Endgeräten gleich. Eventuelle Preisveränderungen im Zeitverlauf wirkten sich bei allen Endgeräten gleich aus.

Tipps der AK-Konsumentenschützer

Beachten Sie beim Surfen mit dem privaten Modus (hier werden nach dem Schließen des Browserfensters die Cookies, der Browser- und Downloadverlauf gelöscht), dass hier nur verhindert wird, dass Ihr Surfverhalten auf Ihrem Computer gespeichert wird. Der Inter- netanbieter kann Ihre Aktivitäten im Netz aber weiterhin verfolgen und auf den Websites sieht man Sie auch.

Besser ist es, Ihre IP-Adresse (das ist quasi wie die persönliche Telefonnummer Ihres PCs, Smartphones usw.) zu verbergen. Das können Sie entweder über einen Anonymizer (z.B. anonymouse.org) tun oder Sie gehen über einen Browser mit eingebauter VPN- Unterstützung ins Internet (z.B. Opera). Bei einem Anonymizer geben Sie auf dessen Website die Adresse der Seiten ein, die Sie mit verborgener IP besuchen wollen.

Für absolute Sicherheit und Anonymität nutzen Sie am besten eine eigene VPN- Verbindung (Virtual Private Network). So können Sie unter Windows die VPNVerbindung manuell einrichten:

https://support.microsoft.com/de-de/help/20510/windows-10-connect-to-vpn

VPN auf Android- oder Apple-Geräten einrichten:

https://www.techbook.de/easylife/vpn-handy-nutzen

Die einzelnen Auswertungen finden Sie bei der Arbeitskammer

Update
Einige Leser beschwerten sich, dass das nicht immer funktioniere. Ja, das stimmt. Nicht immer verbilligt ein VPN/altes Handy das Buchen. Und manchmal werden einfach nicht die Steuern angezeigt, die im verbraucherfreundlichen Deutschland immer angezeigt werden müssen. Speziell amerikanische Hotelseiten sind da oft ernüchternd, wenn man den Endpreis auf der Zahlseite sieht. Trotzdem gibt es immer wieder bessere Angebote bei der Einwahl über ein anderes Land oder mit einem alten oder billigen Gerät.

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