Ryanair-Streiks

: Diese Rechte haben betroffene Passagiere

  • Ryanair-Kabinenpersonal aus Portugal streikt ab heute, britische und irische Piloten streiken am 22. und 23. August, 
  • Zahlreiche Flüge könnten ausfallen oder nur verspätet starten
  • Betroffene Passagiere haben unter Umständen Anspruch auf bis zu 600 Euro pro Person sowie Versorgungsleistungen am Flughafen

Heute streikt das portugiesische Kabinenpersonal von Ryanair. Morgen und übermorgen werden zudem die irischen und britischen Piloten der Billigairline ihre Arbeit niederlegen. Dadurch werden wohl zahlreiche Flüge in ganz Europa ausfallen oder stark verspätet starten. In Deutschland fliegt die Billigairline von 17 Flughäfen aus Ziele in Portugal, Großbritannien und/oder Irland an. Dazu zählen unter anderem die Airports in Berlin, Hamburg und München. Was betroffene Passagiere nun beachten müssen, erklärt Laura Kauczynski. Sie ist Expertin für Fluggastrechte des weltweit führenden Fluggasthelfer-Portals, AirHelp:

“Durch die aktuellen Ryanair-Personalstreiks in Portugal, Großbritannien und Irland werden wohl mitten in der Hauptreisezeit zahlreiche Flüge der Billigairline ausfallen oder nur verspätet starten können. Betroffene Passagiere sollten unbedingt die aktuelle Lage beobachten und regelmäßig den Status ihres Fluges überprüfen. Reisende, deren Flüge gestrichen werden, haben unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro pro Person, sofern sie weniger als  14 Tage vor dem eigentlichen Abflugtermin über den Ausfall ihres Fluges informiert wurden. Gleiches gilt für Passagiere, deren Flüge ihr Ziel erst mit mindestens drei Stunden Verspätung erreichen.

Im April 2018 urteilte der Europäische Gerichtshof, dass selbst ein unangekündigter Streik des Airline-Personals keinen außergewöhnlichen Umstand darstellt, der die Fluggesellschaften von ihrer Pflicht befreit, Entschädigungen auszuzahlen.

Ab einer Verspätung von mehr als fünf Stunden ist die Airline zudem dazu verpflichtet, Reisenden den vollen Ticketpreis zu erstatten, falls diese sich gegen einen Alternativflug entscheiden. Bei Verspätungen von über zwei Stunden und einer betroffenen Flugstrecke von über 1.500 Kilometern muss die ausführende Airline den Passagieren am Flughafen Mahlzeiten und Getränke bereitstellen und ihnen die Möglichkeit bieten, zwei Telefonate zu führen oder auch zwei Telefaxe oder E-Mails zu versenden. Bei Bedarf müssen die Airlines auch eine Unterkunft bereitstellen und die Beförderung dorthin ermöglichen. Wir raten, diese Versorgungsleistungen bei der Fluggesellschaft einzufordern. Wir von AirHelp unterstützen Passagiere dabei, ihr Recht durchzusetzen und ziehen wenn nötig auch für sie vor Gericht.

Flugprobleme: Diese Rechte haben Passagiere

Flugausfälle und -verspätungen können zu Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Fluggast berechtigen. Die Höhe der Entschädigungszahlung berechnet sich aus der Länge der Flugstrecke. Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug. Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend durchsetzen, bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin.

Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Notfälle können bewirken, dass die ausführende Airline von der Kompensationspflicht befreit wird.

Im April letzten Jahres urteilte der Europäische Gerichtshof, dass selbst ein unangekündigter Streik des Airline-Personals keinen außergewöhnlichen Umstand darstellt, der die Fluggesellschaften von ihrer Pflicht befreit, Entschädigungen auszahlen zu müssen.

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