Deutschland verbietet Flüge aus England! Covid20 noch gefährlicher?

Allgemeinverfügung – Aktenzeichen: LF 10/6194.1/1-10,

des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur über ein Verbot von Flügen aus dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland in die Bundesrepublik Deutschland zum Schutz vor einreisebedingten Infektionsgefahren in Bezug auf neuartige Mutationen des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 20. Dezember 2020

Auf Grund des Artikel 21a Absatz 1 Satz 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 vom 24. September 2008 (ABl. Nr. L 293 vom 31. Oktober 2008, S. 3) in Verbindung mit § 31 Absatz 1 Satz 1 Luftverkehrsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 698) erlässt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur folgende

Allgemeinverfügung:

  1. Flüge aus dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland in die Bundesrepublik Deutschland werden untersagt.
  2. Vom Flugverbot nach Nummer 1 ausgenommen sind:

a) Flüge zur Rückführung von Luftfahrzeugen, die in der Bundesrepublik Deutschland stationiert sind sowie ihrer Crews aus dem Vereinigten Königreich.

b) Reine Post- oder Fracht- oder Leerflüge.

c) Flüge mit medizinischem Personal im Interesse der öffentlichen Gesundheit.

  1. Die sofortige Vollziehung von Nr. 1 wird gemäß § 80 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet. Sie ist im öffentlichen Interesse dringend geboten. Zum Schutz der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland ist zur Limitierung des Eintrages und der schnellen Verbreitung der neuen Virusvarianten ein sofortiges, zeitlich befristetes Verbot für Flüge aus dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland in die Bundesrepublik Deutschland geboten.
  2. Die Allgemeinverfügung wird in den Nachrichten für Luftfahrer und auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur öffentlich bekanntgegeben.
  3. Die Allgemeinverfügung tritt am 21.12.2020, 0:00 Uhr, in Kraft und ist gültig bis zum 31.12.2020, 24:00 Uhr.

Begründung:

Die weltweite epidemiologische Situation im Hinblick auf die Ausbreitung von Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 entwickelt sich weiterhin sehr dynamisch. Im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland sind neue Virusvarianten (Mutationen) festgestellt worden. Beide Varianten sind noch nicht in der Bundesrepublik Deutschland festgestellt worden.

Die neue Virusvariante im Vereinigen Königreich von Großbritannien und Nordirland (VUI202012/01) ist nach Einschätzung der britischen Regierung um bis zu 70% leichter übertragbar und hat eine um 0,4 Punkte höhere Reproduktionsrate (R), im Vergleich zur bisher bekannten Variante von SARS-CoV-2.

Die neue Virusvariante (VUI202012/01) verbreitet sich im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland schnell. In London und in weiteren Regionen im Osten und Südosten des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland handelt es sich bereits um die dominierende SARS-CoV-2-Variante. Parallel wird in diesen Regionen eine deutliche Zunahme der Fallzahlen berichtet. Dies führt zu einer weiteren Verstärkung der Belastung der medizinischen Einrichtungen vor Ort.

Auch wenn die Analysen noch nicht abgeschlossen sind und derzeit keine Hinweise für eine schwere Ausprägung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) nach Infektion mit den neuen Varianten sowie keine Hinweise auf einen ungünstigen Einfluss der neuen Variante auf die Wirkung einer Impfung vorliegen, so muss derzeit doch mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass die neuen Virusvarianten die Ausbreitung der SARS-CoV-2 Pandemie weiter beschleunigen. Dementsprechend könnte es auch in der Bundesrepublik Deutschland zu einer schnelleren Verbreitung des Virus mit einhergehender stärkerer Belastung der medizinischen Einrichtungen kommen. Dies ist zum Schutze der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland zu vermeiden.

Das Flugverbot ist daher erforderlich, um das Risiko einer Einschleppung des mutierten COVID-19-Virus in die Bundesrepublik Deutschland auf dem Luftweg zu begrenzen.

Johann Friedrich Colsman – Leiter der Abteilung Luftfahrt

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