EG-Gütezeichen zum Schutz regionaler und traditioneller Spezialitäten

Was haben Spreewälder Gurken, Aachener Printen und die Schwarzwaldforelle gemeinsam? Es handelt sich bei allen dreien um eine “geschützte geographische Angabe”. Das heißt die Verwendung dieser Namen ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. In Europa gibt es eine große Vielfalt von Lebensmitteln und Agrarprodukten, darunter zahlreiche regionale Spezialitäten. Um Lebensmittel aus bestimmten Gebieten oder mit besonderen Merkmalen zu schützen, wurden 1992 drei Gütezeichen eingeführt:
Geschützte geographische Angabe (g.g.A.),
Geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) und
Garantiert traditionelle Spezialität (g.t.S.).

Sie sollen sicherstellen, dass die Namen von Spezialitäten nur für Produkte verwendet werden, die tatsächlich auch die entsprechenden Merkmale aufweisen. Der Verbraucher kann sich also auf die Qualität der Produkte verlassen und wird nicht durch Mißbrauch der Bezeichnung in die Irre geführt. Das Siegel “Geschützte Ursprungsbezeichnung” wird an Lebensmittel vergeben, deren Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung in einem bestimmten geographischen Gebiet nach einem anerkannten und festgelegten Verfahren erfolgt. Qualität und Eigenschaften der Produkte lassen sich also auf eine bestimmte Region zurückführen. Auf diese Weise geschützt sind zum Beispiel Parmaschinken und Manchegokäse. Für eine Eintragung als “geschützte geographische Angabe” genügt es bereits, wenn nur ein Verarbeitungsschritt in dem genannten Herkunftsgebiet erfolgt ist oder wenn es sich bei dem Produkt um ein Erzeugnis von besonderem Renommee handelt. Eine “garantiert traditionelle Spezialität” muss nicht in einer bestimmten Region hergestellt werden. Hier steht die traditionelle Zusammensetzung oder Herstellung bzw. Verarbeitung im Vordergrund. Karelische Piroggen und Serranoschinken sind beispielsweise als traditionelle Spezialitäten eingetragen. Auf den Seiten der Europäischen Kommission zum Thema Landwirtschaft sind die Namen aller geschützten Bezeichnungen veröffentlicht. Weitere Informationen unter: http://europa.eu.int/comm/agriculture/foodqual/quali1_de.htm (aid, Sabine Lurtz)

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