Hamburgs Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen

Bisher habe ich immer gedacht, der Berliner Senat – speziell Friedrichshain/Kreuzberg – ist originell. Aber jetzt schaffte Hamburg mit seiner Maskenpflicht-Verordnung, die nach Hausnummern und Uhrzeiten geht, selbst Berlin zu toppen! Das sind doch mal klare Anweisungen, die jeder versteht! Und ehe jetzt wieder das Gemecker anfängt, dass ich Satire nicht klar als solche kennzeichne: Brauche ich nicht, das ist real! Gültig ab heute!

Maskenpficht

Bild: © Senatskanzlei

Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen

(Stand: 10. Oktober 2020) Auf den folgenden öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen gilt für die anwesenden Personen eine Maskenpflicht ab Montag, 12. Oktober 2020: 

  1. auf dem Steindamm im räumlichen Bereich von der Hausnummer 33 bis zum Steintorplatz, täglich von 12 Uhr bis 22 Uhr,
  2. in der Stralsunder Straße, täglich von 12 Uhr bis 22 Uhr,
  3. auf dem Steintorplatz einschließlich der angrenzenden öffentlichen Wege, Straßen und Plätze, abgegrenzt durch die Bahnüberführung der Straße Steintordamm, dem Gebäude des Museums für Kunst und Gewerbe, dem Gebäude des Zentralen Omnibusbahnhofs, dem Gebäude mit der Hausnummer Steindamm 2, dem Gebäude mit der Hausnummer Steindamm 1, den Gebäuden mit den Hausnummern Steintorplatz 3 und Kirchenallee 57 sowie dem Gebäude des Hauptbahnhofs, täglich von 12 Uhr bis 22 Uhr,
  4. auf dem Ballindamm im räumlichen Bereich vor dem Gebäude mit der Hausnummer 40, abgegrenzt durch die Straßen Ballindamm und Bergstraße, täglich von 15 Uhr bis 18 Uhr,
  5. in der Straße Große Freiheit im räumlichen Bereich von der Hausnummer 1 bis zur Hausnummer 47, freitags, sonnabends sowie an Feiertagen und tags zuvor, jeweils von 18 Uhr bis 4 Uhr am Folgetag,
  6. in der Straße Hamburger Berg im räumlichen Bereich der Hausnummern 1 bis 39, freitags, sonnabends sowie an Feiertagen und tags zuvor, jeweils von 18 Uhr bis 4 Uhr am Folgetag,
  7. in der Talstraße im räumlichen Bereich der Hausnummern 1 bis 36, freitags, sonnabends sowie an Feiertagen und tags zuvor, jeweils von 18 Uhr bis 4 Uhr am Folgetag, 
  8. auf dem Hans-Albers-Platz einschließlich der Friedrichstraße im räumlichen Bereich zwischen und einschließlich den Hausnummern 11 beziehungsweise 24 bis 21 beziehungsweise 28, freitags, sonnabends sowie an Feiertagen und tags zuvor, jeweils von 18 Uhr bis 4 Uhr am Folgetag,
  9. auf der Straße Reeperbahn einschließlich der Plätze Nobistor und Spielbudenplatz, abgegrenzt durch den Millerntorplatz, die Straße Zirkusweg, die Holstenstraße und den Finkenpark sowie in der Straße Spielbudenplatz im räumlichen Bereich der Hausnummern 1 bis 31, freitags, sonnabends sowie an Feiertagen und tags zuvor, jeweils von 18 Uhr bis 4 Uhr am Folgetag, 
  10. auf der Straße Schulterblatt im räumlichen Bereich zwischen den Straßen Susannenstraße und Rosenhofstraße, freitags, sonnabends sowie an Feiertagen und tags zuvor, jeweils von 20 Uhr bis 24 Uhr,
  11. auf dem Alma-Wartenberg-Platz einschließlich der Bahrenfelder Straße im räumlichen Bereich zwischen und einschließlich den Hausnummern 135 beziehungsweise 146 und den Hausnummern 183 beziehungsweise 188, der Kleinen Rainstraße im räumlichen Bereich bis zu und einschließlich den Hausnummern 3 beziehungsweise 6, der Nöltingstraße im räumlichen Bereich bis zu und einschließlich den Hausnummern 5 beziehungsweise 12, der Friedensallee im räumlichen Bereich bis zu und einschließlich den Hausnummern 7 beziehungsweise 14 sowie der Bergiusstraße im räumlichen Bereich bis zu der Hausnummer 7, freitags und sonnabends von 19 Uhr bis 3 Uhr am Folgetag,
  12. in der Straße Hohenesch im räumlichen Bereich von und einschließlich den Hausnummern 1 beziehungsweise 6 bis zur Bahrenfelder Straße, freitags und sonnabends von 19 Uhr bis 3 Uhr am Folgetag,
  13. in der Straße Mühlenkamp im räumlichen Bereich zwischen der Körnerstraße und der Preystraße, täglich von 12 Uhr bis 1 Uhr am Folgetag,
  14. auf den Sankt-Pauli-Landungsbrücken einschließlich der dort befindlichen Pontonanlage und den Brücken 1 bis 10, montags bis freitags jeweils von 6 Uhr bis 18 Uhr sowie sonnabends und sonntags jeweils von 11 Uhr bis 18 Uhr.

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Bitte beachten Sie: Die Polizei kann im Einzelfall auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen eine räumlich begrenzte Maskenpflicht anordnen, wenn dies aus Infektionsschutzgründen erforderlich ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn das Abstandsgebot durch einen erheblichen Teil der anwesenden Personen nicht eingehalten wird oder aufgrund der räumlichen Verhältnisse oder der Anzahl der anwesenden Personen nicht eingehalten werden kann.

(Stand: 10. Oktober 2020)

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Zusammenfassung

Bisher habe ich immer gedacht der Berliner Senat – speziell Friedrichshain/Kreuzberg – ist originell. Aber jetzt schaffte Hamburg mit seiner Maskenpflicht, die nach Hausnummern und Uhrzeiten geht, selbst Berlin zu toppen! Das sind doch mal klare Anweisungen, die jeder versteht!

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