Nach drei Stunden Verspätung gilt ein Flug als annuliert

Der Europäischer Gerichtshof bestätigt erneut Ausgleichsanspruch für Reisende bei Flugverspätungen – mindestens 250 Euro ab drei Stunden Verspätung – auch ältere Fälle jetzt einklagbar – Jedoch nicht anwendbar auf aussereuropäische Gesellschaften.

Die Entscheidung hat zur Folge, dass Passagiere, deren Flug eine Verspätung von mehr als drei Stunden hatte, auch weiterhin wie Betroffene von Flugannullierungen Schadensersatz zusteht. „Die Entscheidung ist aus Sicht des Verbraucherschutzes nur konsequent, denn dem Reisenden entstehen bei einem erheblich verspäteten Flug meist sogar größere Unannehmlichkeiten als bei einem ausgefallenen Flug“, sagt Dr. Philipp Kadelbach, Rechtsexperte beim Verbraucherportal flightright www.flightright.de. „Daher hat der Verbraucher auch Anspruch auf eine vergleichbare finanzielle Entschädigung.“

Kadelbach begrüßt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs: „Heute ist ein guter Tag für alle Reisenden. Die Rechtslage ist nun endgültig zugunsten der Passagiere geklärt. Der Europäische Gerichtshof ist seiner Linie treu geblieben und hat sich bei der Auslegung der Verordnung konsequent am Leitgedanken des Verbraucherschutzes orientiert. Nachdem der Europäische Gerichtshof nun klargestellt hat, dass der Anspruch auf Entschädigung bei großer Verspätung keine zeitliche Grenze kennt, gehen wir davon aus, dass Verbraucher verstärkt mit älteren Fällen aus den Jahren 2009 und 2010 an uns herantreten werden,“ freute sich Kadelbach gegenüber Gourmet Report.

Laut Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004 der Europäischen Union steht Fluggästen bei der kurzfristigen Annullierung ihres Fluges eine Entschädigung zwischen 250 Euro und 600 Euro zu. Im November 2009 wurde in einem Präzedenzfall darüber hinaus entschieden, dass Flugverspätungen annullierten Flügen rechtlich gleichzustellen seien (Sturgeon/Condor, EuGH C-402/07). Nach aktuellen Informationen plant die Europäische Union die Fluggastrechte-Verordnung innerhalb der nächsten zwei Jahre zu überarbeiten. Die aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs wird dabei Berücksichtigung finden.

Flightright ist das Verbraucherportal für Fluggastrechte, es startete im Frühjahr 2010. Passagiere haben die Möglichkeit, Entschädigungen für verspätete oder annullierte Flüge direkt über den Entschädigungsrechner von flightright einzufordern. flightright beruft sich auf die EU-Verordnung 261/2004. Diese spricht Betroffenen von Flugausfällen und Verspätungen eine Wiedergutmachung durch die Fluggesellschaft zu. Weitere Informationen auf

www.flightright.de

Gourmet Report meint: Ein sehr schönes und verbraucherfreundliches Urteil. Jedoch ist es ungerecht, dass Airlines die ausserhalb der EU sitzen und in die EU fliegen nicht belangt werden können!

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