"Knorr Vie”-Smoothie kann Obst und Gemüse nicht ersetzen

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat – im Auftrag des
Konsumentenschutzministeriums – eine Verbandsklage gegen Unilever aufgrund der
Darbietung des Smoothies “Knorr Vie” eingebracht und in erster Instanz gewonnen.

Das Handelsgericht Wien kritisierte, dass dem Verbraucher fälschlicherweise
suggeriert wird, der Inhalt des Getränkes könne den Verzehr von frischem Obst und
Gemüse ersetzen.
Der aktuellen Empfehlung der deutschen Gesellschaft für Ernährung (kurz DGE) zufolge soll
ein Erwachsener täglich 400g Gemüse und 200 bis 250g Obst zu sich nehmen.

Dies
bedeutet fünf Portionen Obst und Gemüse täglich, wobei eine dieser Portionen – und auch
nur ausnahmsweise – durch 200ml Saft ersetzt werden kann.
„Knorr Vie“ ist ein sogenannter „Smoothie“; das ist ein Getränk aus dem Saft von Früchten
und Gemüse. Es wird in Fläschchen von 100ml angeboten.
Auf „Knorr Vie“ war zu lesen: „1 Fläschchen Knorr Vie = 50% des täglichen Bedarfs an
Gemüse & Früchten“.

Das führt auch im Zusammenhang mit der graphischen Gestaltung der
Verpackung – so das Handelsgericht Wien – dazu, dass der durchschnittliche Verbraucher
zu der irrigen Annahme komme, dass er anstelle von frischem Obst und Gemüse eine
Flasche „Knorr Vie“ zu sich nehmen könne, um 50 Prozent seines Tagesbedarfes an Obst
und Gemüse zu decken. Diese Annahme ist jedoch falsch.

Der Verweis von Unilever, auf der Oberseite der Verpackung finde sich ohnehin der
kleingedruckte Hinweis: „Jede Flasche Vie hilft Ihnen auf einfache Art und Weise Ihren
täglichen Verzehr an Gemüse und Früchten zu steigern“, war dem Gericht nicht ausreichend,
da die inkriminierte Werbeaussage keinerlei Verweis auf diesen Hinweis enthielt.

Auch wenn das Produkt dem Lebensmittelsicherheits- und dem Verbraucherschutzgesetz
sowie dem Codex Alimentarius Austriacus entspricht, ändert das für das Gericht nichts an
der Irreführung durch die plakative Werbeaussage.
„Es ist erfreulich, dass die Gerichte mit Irreführungen rund um die Gesundheitswirkungen
von Lebensmitteln streng ins Gericht gehen“, freut sich Mag. Ulrike Docekal, zuständige
Juristin im VKI, über das Urteil des Handelsgerichtes. Dieses ist nicht rechtskräftig.

Das Urteil ist auf www.verbraucherrecht.at einzusehen

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