Insgesamt Rückgang der Belastung bei Kirschen

Insgesamt Rückgang der Belastung bei Kirschen
Kontrollen werden im nächsten Jahr fortgesetzt

Wie das baden-württembergische Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum am Montag (7. September) in Stuttgart mitteilte, liegen die Untersuchungsergebnisse bei Kirschen aus dem Jahr 2009 vor. Im Vergleich zu den Vorjahren wurde eine stetige Verbesserung bei den Überschreitungen der gesetzlich festgelegten Rückstandshöchstmengen festgestellt. Aufgrund der schlechten Witterung ergab sich allerdings eine auffällige Situation in Verbindung mit dem Insektizid Dimethoat.

Die bisher in 2009 untersuchten Proben Kirschen aus konventionellem Anbau wurden auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln untersucht. 22 der 36 Proben stammten aus Deutschland und diese überwiegend aus einheimischem Anbau in Baden-Württemberg. Die übrigen Proben stammten fast ausschließlich aus dem europäischen Ausland (beispielsweise Italien und Spanien).

Im Gegensatz zu den vorhergehenden Jahren war im Jahr 2009 keine Probe aufgrund von Höchstmengenüberschreitungen zu beanstanden. Dennoch wurden in nahezu jeder (35 Proben, 97 Prozent) der 36 untersuchten Proben leichte Rückstände von Pflanzenschutzmitteln nachgewiesen. Bei 31 Proben (86 Prozent) lagen die Gehalte in einem gesundheitlich unbedenklichen Bereich.

Vier Proben einheimisch angebauter Kirschen wurden wegen der darin festgestellten, gesundheitlich nicht unbedenklichen Rückstandsgehalte des Insektizids ‘Dimethoat’ und seines Abbauprodukts ‘Omethoat’ als nicht zum Verzehr geeignet beurteilt.

Zusatzinformationen:

Die Anwendung des Dimethoat enthaltenden Pflanzenschutzmittels ‘Perfekthion’ zur Bekämpfung der Kirschfruchtfliege unterliegt in Deutschland sehr strengen Auflagen. Das Mittel war 2009 nicht generell, sondern nur für 120 Tage gemäß Paragraph 11 Pflanzenschutzgesetz bei entsprechendem Befallsdruck (‘Gefahr im Verzuge’) unter Auflagen zugelassen, wobei diese Genehmigung schon die zukünftige Höchstmenge von 0,2 mg/kg zu Grunde legte.

In den Anwendungsauflagen ist unter anderem festgelegt, dass Früchte aus behandelten Anlagen vor der Ernte auf Rückstände an Dimethoat und Omethoat zu untersuchen sind und die behandelte Ware bei Befunden oberhalb von 0,2 mg/kg der Vernichtung zuzuführen ist. Bisher galt ein Wert von 1 mg/kg.

Es ist zu vermuten, dass einzelne Erzeuger der beanstandeten Kirschproben diese sehr strengen Anwendungsbestimmungen nicht ausreichend beachtet haben. Im Rahmen der Beratung wird daher diese Thematik verstärkt aufgegriffen werden.

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