Beschreibung „Puma-ähnlich“ verletzt Markenrecht

Eigentlich wollte die junge Frau über ebay nur ein Set scharfer Küchenmesser verkaufen. Bekannte rieten ihr, sie als japanische Sushi-Messer anzupreisen. Dieser Tipp kam die Internet-Inserentin teuer zu stehen:

Sie bekam Post von Anwälten, die ihr einen Verstoß gegen das Markenrecht sowie unlauteren Wettbewerb vorwarfen – und dafür ein Honorar von über 800 Euro verlangten. Plus Unterlassungserklärung. Auftraggeber: Eine Firma, die japanische Messer vertreibt. Die Frau wolle den guten Ruf der Produkte nutzen und mit einem Nachbau Geschäft machen, erklärten die Profis.

Solche und ähnliche Abmahnungen schocken seit geraumer Zeit Tausende Bürger in Deutschland. Viele tappen unwissentlich in die Falle, andere aus Kalkül, indem sie beim Online-Verkauf Markennamen verwenden oder ihre Offerten mit „fremden Federn“ schmücken. Wer sich einmal die rote Karte einer Firma eingehandelt hat, wird immer auch mit erheblichen finanziellen Folgen konfrontiert, wie Michael Bruns von Stiftung Warentest warnt. „Da kommen schnell einige tausend Euro zusammen.“

Lesen Sie den ganzen Artikel im Handelsblatt
www.handelsblatt.com/pshb/fn/relhbi/sfn/buildhbi/cn/GoArt!204867,204886,1020411/SH/0/depot/0/

Übrigens: Die junge Dame hatte nicht ein Set, sondern 6 Sets angeboten und war gewerblich tätig!

Sende
Benutzer-Bewertung
5 (2 Stimmen)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.