Ab heute: Hunde an die Leine

Bitte an Hundebesitzer: Setz- und Brutzeiten beachten

Das Niedersächsische Landwirtschaftministerium weist darauf hin, dass in der freien Landschaft (außerhalb von Ortschaften) vom 01. April bis zum 15. Juli bis auf wenige Ausnahmen alle Hunde an der Leine geführt werden müssen. Während dieser Zeit sind bodenbrütende Vögel und generell die Jungtiere freilebender Tierarten besonders durch stöbernde Hunde gefährdet.

Auch in innerstädtischen Bereichen bittet das Landwirtschaftsministerium auf die Setz- und Brutzeiten Rücksicht zu nehmen. Obwohl in Grünanlagen oftmals kein Leinenzwang herrscht, werden die Hundebesitzer gebeten auch hier besonders auf ihre Hunde zu achten. In Parkanlagen sind z.B. brütende Enten durch freilaufende Hunde hochgradig gefährdet.

Innerhalb von bestimmten Wildschongebieten und städtischen Erholungsbereichen können weitergehende Regelungen für eine Leinenpflicht gelten, hier weisen in der Regel Schilder auf die jeweiligen Bestimmungen hin.

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