Keine offenen Gästelisten – Datenschutz!

dass Gastwirte ihren Gästen genau erklären müssen, was mit ihren Daten passieren wird. Dazu gehört auch, dass sie ihren Gästen beschreiben, wie sie die Informationen sicher aufbewahren und wie sie sie vernichten werden. Auch muss den Gästen mitgeteilt werden, dass sie ein Recht auf Auskunft, ein Recht auf Berichtigung, und nach drei Wochen das Recht auf Löschung der Daten haben und sie sich bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit darüber beschweren können

Der Gesichtsschutz von Gastronomen für Gastronomen

Um den heiß ersehnten Neustart in der Gastronomie zu unterstützen, haben wir einen Gesichtsschutz gesucht und den smile-safer gefunden. Dieses Qualitätsprodukt aus Absam in Tirol zaubert den Mitarbeitern in der Gastronomie ein Lächeln ins Gesicht, damit auch jeder Gast die große Leidenschaft in unserer Branche und für unseren Beruf unmittelbar erleben kann und sich nicht beim Essen im Restaurant an den letzten Zahnarztbesuch erinnern muss.

Wiederaufbereitung medizinischer Schutzmasken

Ob sich Schutzmasken reinigen und wiederverwenden lassen, hängt von mehreren Faktoren ab: Die Krankheitserreger müssen vollständig abgetötet werden, die Passform darf sich nicht zu stark verändern und die Filterfunktion muss aufrechterhalten werden