Geld bei Insolvenz zurückholen – Chargeback

Erst Air Berlin, dann Germania und jetzt Thomas Cook. Dazu dann Amoma und Adria Air. Immer wieder kommt es vor, dass Fluggsellschaften, Hotelplattformen aber auch Reiseveranstalter Insolvenz anmelden müssen und den Betrieb einstellen. Als Kunde ist man gleichzeitig gezwunden, den vollen Betrag oder zumindest eine Anzahlung direkt bei der Buchung zu leisten, häufig weit bevor die Leistung, d.h. die Reise oder der Flug, erbracht wird.

Amoma Pleite
Amoma Hotelportal hat Insolvenz angemeldet

Im Falle eine Insolvenz steht man als Kunde blöd da: Geld weg, der Flug bzw. die Reise wird nicht stattfinden und man muss sich selber um eine Alternative kümmern und zahlt so doppelt.

Seine Forderung kann man nach Eröffnung des Insolvenzverfahren zur Insolvenztabelle anmelden. Die Erfolgschancen auch nur einen Bruchteil des bezahlten Geldes zurück zu erhalten, stehen meistens schlecht. Bei Air Berlin belaufen sich die Fordernungen der Gläubiger auf über eine Millarde Euro.

Bereits bei der Insolvenz der Air Berlin und auch Germania, hat sich gezeigt, dass man die besten Chancen auf eine Rückerstattung hat, wenn man per Kreditkarte bezahlt hat und einen sogenannten Chargeback durchführt.

Die Seite travel-dealz erklärt genau, wie man das machen sollte. Auch die Stiftung Warentest hat dazu eine Seite geschrieben

Die Banken stänkern immer gerne beim Charge Back Verfahren! Bleiben Sie hart und drohen mit einem Anwalt! Warentest Bericht auch über das miese Verhalten vieler Banken: https://www.test.de/presse/pressemitteilungen/Thomas-Cook-Insolvenzen-Banken-lassen-Kunden-im-Stich-5532119-0/

Chargeback: Geld bei Insolvenz zurückholen: Air Berlin, dann Germania und jetzt Thomas Cook. Dazu dann Amoma und Adria Air. Immer wieder kommt es vor, dass Fluggsellschaften, Hotelplattformen aber auch Reiseveranstalter Insolvenz anmelden müssen

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