Geliehenes Auto im Ausland

Wer sich von einem Freund oder Bekannten ein Auto oder Wohnmobil für eine Auslandsreise ausleiht, sollte stets eine Vollmacht des Fahrzeughalters bei sich haben. Dies gilt nach Angaben des ADAC auch für Geschäftsreisende, die mit einem Firmenwagen im Ausland unterwegs sind.

Eine Vollmacht ist auch in den EU-Ländern empfehlenswert, wenn im Zweifelsfall nachgewiesen werden muss, dass der Fahrer tatsächlich vom Halter zur Nutzung des Fahrzeuges berechtigt war, also bei einem Unfall oder Diebstahl. In den EU-Ländern wird sie aber nicht regelmäßig kontrolliert. Autourlauber, die jedoch mit einem fremden Wagen in die Türkei oder in ein anderes osteuropäisches Land wollen, können ohne die schriftliche Bestätigung Schwierigkeiten bekommen, schlimmstenfalls kann sogar die Weiterreise verweigert werden.

Vordrucke für eine solche Vollmacht gibt es in allen ADAC-Geschäftsstellen. Der Vollmachtgeber sollte dort persönlich mit Fahrzeugschein, Personalausweis und seiner ADAC-Clubkarte erscheinen und das Formular unterzeichnen. In der Geschäftsstelle des Automobilclubs wird die Vollmacht dann bestätigt, für ADAC-Mitglieder ist der Service kostenlos.

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